0230991064 Brockenscheidter Str. 22 45731 Waltrop

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen TENNIS LOUIS

Die Tennisschule TENNIS LOUIS, vertreten durch den Inhaber Björn Louis, Brockenscheidter Str. 22 in 45731 Waltrop – nachfolgend als Tennisschule bezeichnet –

und

bei Minderjährigkeit vertreten durch den Erziehungsberechtigten – nachfolgend als Trainingsteilnehmer bezeichnet –

schließen folgenden Vertrag:

Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung von Tennisunterricht seitens der Tennisschule an den Trainingsteilnehmer. Die Tennisschule garantiert ein 52 wöchiges Training im Jahr durchzuführen. Der Trainingsteilnehmer verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit am Training teilzunehmen und die unten genannten Vertragspunkte anzuerkennen.

1. Trainingsumfang
Die gewünschten Trainingskategorien und -umfänge werden mittels Trainingsanmeldung jeweils zum 15.02. und 15.07. eines Jahres mitgeteilt. Die Trainingskosten betragen je nach Gruppengröße: Einzeltraining 45,00 €/h; Zweiertraining 24,00 Euro, Dreiertraining 18 Euro, Vierergruppe und Mannschaftstraining 60,00 Euro. Die Trainingskosten werden beim Mann schaftstraining durch die Anzahl der Trainingsteilnehmer geteilt.
In den Sommerferien gilt eine Sonderregelung bei der Kombination aus fortlaufendem Training und der Teilnahme an Tenniscamps. (siehe Punkt 3) Die Berechnung der Hallenkosten erfolgt separat zu Beginn der Wintersaison

2. Fristen
Der Trainingsvertrag gilt unbefristet. Er ist für die Sommersaison (01.05. bis 30.09.) zum 15.03. und die Wintersaison (01.10. bis 30.04.) zum 15.07. des jeweiligen Jahres schriftlich kündbar. In der Trainingsanmeldung teilt der Trainingsteilnehmer seine gewünschte Stundenanzahl, Trainingstage und Trainingspartner der Tennisschule mit. Diese gelten so lange als verbindlich, bis andere Vereinbarungen getroffen sind, bzw. die Trainingsteilnahme fristgerecht gekündigt wurde.
Die Tennisschule ist berechtigt Trainingskonstellationen nach Absprache mit dem Trainingsteilnehmer zu ändern. Bei Uneinvernehmlichkeit ist eine von den oben genannten Fristen abweichende Kündigung beiderseits möglich.

3. Kosten
3.1. Fortlaufendes Training

Die Kosten werden fortlaufend das ganze Jahr berechnet. Die Trainingskosten betragen je nach Gruppengröße: Einzeltraining 45,00 €/h; Zweiertraining 24,00 Euro, Dreiertraining 18 Euro, Vierergruppe und Mannschaftstraining 60,00 Euro. Die Trainingskosten werden beim Mannschaftstraining durch die Anzahl der Trainingsteilnehmer geteilt.
Eine Lektion dauert 60 Minuten.
Während des Sommertrainings muss bei Regenstunden die Hälfte des Stundenhonorars gezahlt werden. Alternativ ist ein Training in der Tennishalle möglich. Die Hallenmiete ist von den Teilnehmern zu zahlen.
Bei Abwesenheit müssen die Kosten der ausgefallenen Stunden bis zum jeweiligen Ende der Sommer-, oder Wintersaison getragen werden, soweit nicht ein vom Betroffenen oder der Tennisschule genannter Ersatzspieler diese übernimmt.
Bei Abwesenheit wegen einer Turnier-, bzw. Mannschaftsspielteilnahme, müssen die Kosten nicht übernommen werden. Die Kosten werden von den in der Stunde verbleibenden Spielern getragen. Sollte seitens der Tennisschule das Training ausfallen, wird das Training nicht berechnet.

3.2. Einzel-, und wöchentlich gebuchte Stunden

Bei Einzel- und wöchentlich gebuchten Stunden, werden die Trainingskosten bei einer unter 24 stündigen Absage berechnet.

Regelung in den Ferien: In den Sommerferienwochen findet wöchentlich ein je 5-tägiges Tenniscamp statt. Die Trainingsteilnehmer haben bis 7 Tage vor der jeweiligen Ferienwoche die Möglichkeit sich dafür anzumelden. Bei der Teilnahme an einem Tenniscamp wird für diese Woche das Training nicht berechnet. Alternativ kann auch das reguläre Training in den Ferien fortgesetzt werden. In den Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien findet das Training fortlaufend statt. Bei Urlaub besteht an den Wochenenden in den Ferien die Möglichkeit das Training nachzuholen. Training an Feiertagen wird nach Wunsch auf andere Tage verlegt. Es besteht kein Anspruch auf Nachholtermine, wenn kein Training in den Ferien genutzt wird.

4. Wintertraining
Die Hallenkosten werden gesondert berechnet. Sie betragen zurzeit 576,00 Euro pro Winterabonnement/Stunde und werden durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt. Die Kosten sind zu Beginn der Wintersaison fällig. Eine Erstattung bei vorzeitigem Beenden der Trainingsteilnahme ist nicht möglich.

5. Zahlung

Der Trainingsteilnehmer verpflichtet sich am SEPA Lastschriftverfahren teilzunehmen. Der jeweilige Trainingsbeitrag wird zum 20. des jeweiligen Monats erstellt und zum 1. des Folgemonats eingezogen. Bei Minderjährigen bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, bzw. erfolgt auch der Einzug über das Konto des gesetzlichen Vertreters. Nach zweimonatigem Zahlungsverzug erfolgt ein Ausschluss aus dem Training.

6. Sportgesundheit
Der Unterricht geschieht auf eigene Gefahr des Schülers.
Der Besitz des Sportgesundheitspasses oder des sportärztlichen Unbedenklichkeitszeugnisses ist Voraussetzung für die Teilnahme am Training.

7. Bildmaterial
- Fotos die Schüler/innen während des Trainings oder anderen Tennisspielbetriebs zeigen, dürfen von der Tennisschule zur Veröffentlichung im Internet genutzt werden. Sollte dies nicht gewünscht werden, muss ein schriftlicher Widerspruch der Schüler/innen oder deren Erziehungsberechtigten erfolgen.

8. Anerkennung
Durch die Teilnahme am Unterricht gelten vorstehende Bedingungen als anerkannt.

 0230991064  Brockenscheidter Str. 22 45731 Waltrop

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.